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Données contractuelles
Champ d'application du point de vue territorial
Artikel 1
Champ d'application du point de vue du genre d'entreprise
Artikel 1
Champ d'application du point de vue personnel
Artikel 1
Prolongation automatique de la convention / clause de prolongation
Artikel 23
Renseignements représentants des travailleurs
Salaires / salaires minimums
Die Entlöhnung erfolgt im Monatslohn. Die Funktionen und zugehörigen Löhne sind im Anhang zum GAV geregelt. Unter gleichen Voraussetzungen werden Männer und Frauen gleich entlöhnt. Der Teuerungsausgleich wird jährlich gemäss der Regelung im Anhang geprüft und vorgenommen.
Stundenmindestlöhne gültig ab 1. Januar 2024 (für den Personalverleih gültig ab 17. Januar 2024)
Mitarbeiterkategorie | Stundenlohn (plus Ferienzuschlag) |
---|---|
KabinenreinigerIn | CHF 19.85 |
KabinenreinigerIn mit interner PW-Prüfung | CHF 20.15 |
ChauffeurIn | CHF 20.15 |
SDS Swiss Delivery Service | CHF 20.95 |
RDS Ramp Direct Service | CHF 22.10 |
Spezialreinigung | CHF 21.15 |
Spezialreinigung mit interner PW-Prüfung | CHF 21.50 |
Unterhaltsreiniger | gemäss GAV Allpura |
Artikel 28; Anhang zum GAV: Artikel 1; Lohnvereinbarung 2024
Versement du salaire
Artikel 16
Travail de nuit / travail du week-end / travail du soir
Arbeit | Zulage |
---|---|
Sonn- und Feiertage (00h00 - 24h00) | CHF 3.70/h zuzüglich pauschale Entschädigung |
Nachtarbeit (22h00 - 06h00) | CHF 3.70/h |
Die pauschale Entschädigung für während den Ferien ausfallende Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden in Form eines Zulagenzuschlages bezahlt. Der Zulagenzuschlag beträgt bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien 8.33% und bei einem Anspruch auf 5 Wochen Ferien 10.64% auf den Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit.
Artikel 13, 14 und 15; Anhang
Durée normale du travail
Artikel 10
Temps d‘essai
Die ersten drei Monate des unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das unbefristete oder befristete Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit mit 7 Tagen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Artikel 8
Vacances
Alterskategorie | Wochen |
---|---|
in welchem das 20. Altersjahr vollendet wird | 5 Wochen |
in welchem eine Bedingung für den höheren Anspruch erfüllt wird | 4 Wochen |
in welchem das 45. Altersjahr vollendet wird | 5 Wochen |
in welchem das 20. Dienstjahr vollendet wird | 5 Wochen |
Der Ferien- und Feiertagsanspruch gem. OR und die pauschale Entschädigung für während den Ferien ausfallende Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden in Form eines Lohnbzw. Zulagenzuschlages bezahlt. Der Lohn- bzw. Zulagenzuschlag beträgt bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien 8,33% und bei einem Anspruch auf 5 Wochen Ferien 10.64% auf dem Stundenlohn und auf den Zulagen gemäss Artikel 13.
Artikel 11
Jours fériés rémunérés
Artikel 11
Maladie
Artikel 21
Accident
Artikel 22
Congé maternité / paternité / parental
Der Angestellte hat Anrecht auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, der in den ersten sechs Monaten nach Geburt des Kindes bezogen werden muss. Während des Vaterschaftsurlaubes hat der Angestellte Anrecht auf die Leistungen der Lohnausfallversicherung.
Artikel 12
Sécurité au travail / protection de la santé
Artikel 6
Apprentis
Ferien:
- Arbeitnehmende unter 20 Jahre: 5 Wochen
- Jugendurlaub (unter 30 Jahre, für freiwillige Jugendarbeit, ohne Lohnanspruch): 5 zusätzliche Bildungstage
Artikel 1 und 11; OR 329a+e
Jeunes employés
- Arbeitnehmende unter 20 Jahre: 5 Wochen
- Jugendurlaub (unter 30 Jahre, für freiwillige Jugendarbeit, ohne Lohnanspruch): 5 zusätzliche Bildungstage
Artikel 11; OR 329a+e
Délai de congé
Kündigungsfrist | |
---|---|
Während der Probezeit (3 Monate) | 7 Tage |
Befristeter Arbeitsvertrag (bis max. 3 Monate) | auf den im Vertrag vorgesehenen Termin oder 7 Tage |
Die ersten drei Monate des unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das unbefristete oder befristete Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit mit 7 Tagen Kündigungsfrist aufgelöst werden
Bei Anstellungsverträgen, die auf eine bestimmte Dauer (max. ein Jahr) abgeschlossen sind (befristete Arbeitsverträge), endet das Anstellungsverhältnis auch ohne Kündigung auf den im Vertrag vorgesehenen Termin. Will eine Partei den Vertrag vorzeitig auflösen, ist eine Kündigungsfrist von 7 Tagen (auf einen beliebigen Termin) einzuhalten, wobei die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat (im Falle eines ausnahmsweise auf über ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages ist ab dem 2. Dienstjahr eine Kündigungsfrist von einem (1) Monat auf einen beliebigen Termin einzuhalten).
In allen Fällen bleibt die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen gemäss OR Art. 337 vorbehalten.
Artikel 8 und 9
Représentants des travailleurs
Représentants des employeurs
Vebego AG, Dietikon
Conséquence en cas de violation de la convention
Obligation de paix du travail
Im Falle der Verletzung der Friedenspflicht (Streikaktionen, Aussperrung) ist der anderen Vertragspartei gemäss Vereinbarung Artikel 3 eine Konventionalstrafe von 100'000 Franken zu bezahlen. Die geschädigte Partei kann in diesem Fall die Vereinbarung fristlos auflösen.
Artikel 2
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