GAV Opernhaus Zürich AG

Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.08.1998
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Automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel
7127
Wird er nicht sechs Monate vor Ablauf einseitig gekündigt, so gilt er jeweils für ein weiteres Jahr.

Artikel 11
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Archivierte Versionen
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
1.7127 01.08.1998 01.08.1998