GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche
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Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag:
ab 01.01.2024
bis 31.12.2024
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.03.2024 bis 31.01.2025
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.03.2024 bis 31.01.2025
Letzte Änderungen
Der Mindestlohnrechner ist ab sofort mit den gesetzlichen Mindestlöhnen im Kanton Neuenburg und Tessin und den Feiertagen für 2025 aktualisiert worden. Neu im Kanton Neuenburg: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn CHF 21.31 pro Stunde, respektive CHF 19.67 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht. Neu Im Kanton Tessin: Ab 1. Dezember 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn CHF 20.01 /Stunde, resp. CHF 18.47 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht. (26.11.2024) / Verlängerung und Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. März 2024. Vereinbarung 2024: Erhöhungen der Mindestlöhne, generelle Lohnerhöhung und Änderung der Jahresarbeitszeit per 1. Januar 2024.Dokumente
Links
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