Panoramica del CCL
Dati di base
Tipo di CCL
SovraregionaleRamo professionale
Industria orologeria e microtecnicaResponsabile del CCL
Raphaël ThiémardNumero di occupati assoggettati
49'722 (di cui 22'142 donne, 2019)Numero di aziende assoggettate
512 (2019)Campi di applicazione
Campo d'applicazione aziendale
Firmenvertrag (ISS Facility Services AG und Vebego Airport AG - ständig beschäftigtes Personal mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50%; Kanton ZH)Campo d'applicazione personale
Gilt für das ständig beschäftigte Personal mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50%, das gemäss Funktions- und Salärschema angestellt ist. Das Kader ist dem GAV nicht unterstellt.
Artikel 1Durata della convenzione
Proroga contrattuale automatica / clausola di proroga
Der GAV ist unbefristet und mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von beiden Parteien kündbar.
Artikel 41Informazioni
Informazioni / indirizzo per l'ordinazione / Commissione paritetica
VPOD Luftverkehr
Lindenstrasse 11
8152 Glattbrugg
044 810 69 87
vpod.luftverkehr@bluewin.chCondizioni di lavoro
Salario e componenti salariali
Salari / salari minimi
Monatsmindestlöhne gültig ab 1. Januar 2019
Mitarbeiterkategorie | Bedingungen | Monatslohn |
---|
KabinenreingerIn | | CHF 3'328.-- |
| ab 4. Dienstjahr | CHF 3'506.-- |
| ab 7. Dienstjahr | CHF 3'683.-- |
Chauffeur/euse | | CHF 3'506.-- |
| ab 4. Dienstjahr | CHF 3'683.-- |
| ab 7. Dienstjahr | CHF 3'856.-- |
Toiletten und Wasser-Service | | CHF 3'856.-- |
| ab 4. Dienstjahr | CHF 4'033.-- |
| ab 7. Dienstjahr | CHF 4'211.-- |
MechanikerIn (mit technischer Ausbildung) | | CHF 3'856.-- |
| ab 4. Dienstjahr | CHF 4'033-- |
| ab 7. Dienstjahr | CHF 4'211.-- |
RDS (Ramp Direct Service) | | CHF 3'916.-- |
| ab 4. Dienstjahr | CHF 4'119.-- |
| ab 7. Dienstjahr | CHF 4'322.-- |
Unterhaltsreinigung | | CHF 3'256.-- |
| ab 4. Dienstjahr | CHF 3'298.-- |
| ab 7. Dienstjahr | CHF 3'348.-- |
Funktionszulagen | pro Monat |
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PW-FahrerIn Reinigung | CHF 50.-- |
LKW-FahrerIn Reinigung | CHF 100.-- |
Multifunktionszulage (einsetzbar in 3 Bereichen) | CHF 100.-- |
GroupleaderIn/Troubleshooter | CHF 200.-- |
Spezialreinigung | CHF 200.-- |
SchichtleiterIn Spezialreinigung | CHF 500.-- |
Artikel 28; Anhang zum GAV: Artikel 1; Lohnanpassungen 2019Aumento salariale
Mitarbeitende vor Eintritt 1. Januar 2009 erhalten keine Teuerungsanpassung. Der Besitzstand bleibt in jedem Fall gewährt.
Zur Information
Der Teuerungsausgleich beträgt mindestens 80% des publizierten Schweizerischen Index für Konsumentenpreise basierend auf der Jahresteuerung Stand Oktober.
Artikel 28; Lohnanpassungen 2019Indennità di fine anno / tredicesima mensilità / gratifica / premio per anzianità di servizio
Die Arbeitnehmenden erhalten einen 13. Monatslohn (100% eines vollen Monatslohnes).
Die Mitarbeitenden erhalten nach 10 Dienstjahren und anschliessend nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren ein Dienstaltersgeschenk im Rahmen eines Viertels des Monatslohns.
Artikel 29 und 36Assegni per i figli
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSupplementi salariali
Lavoro straordinario / ore supplementari
Mehrstunden werden gemäss Jahresarbeitszeitreglement Art. 7.2 ohne Zuschlag ausbezahlt.
Artikel 21Lavoro notturno / lavoro al fine settimana / lavoro serale
Arbeit | Zulage |
---|
Sonn- und Feiertage (00h00 - 24h00) | CHF 3.70/h zuzüglich pauschale Entschädigung* |
Nachtarbeit (22h00 - 06h00) | CHF 3.70/h zuzüglich pauschale Entschädigung* |
*Die pauschale Entschädigung für während den Ferien ausfallende Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden in Form eines Zulagenzuschlages bezahlt. Der Zulagenzuschlag beträgt bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien 8,33% und bei einem Anspruch auf 5 Wochen Ferien 10.64% auf den Zulagen für Nachtarbeit sowie Sonn-/Feiertagsarbeit.
Artikel 31, 32 und 33; AnhangLavoro a turni / servizio di picchetto
Ein Arbeitsaufgebot innerhalb 24 Stunden für einen an einem geplanten Arbeitsfreien Tag zu leistenden Einsatz wird mit CHF 20.-- entschädigt.
Artikel 35Orario di lavoro e giorni liberi
Orario di lavoro
Normale Arbeitszeit: 40h/Woche
Artikel 20Vacanze
Alterskategorie | Wochen |
---|
Arbe¡tnehmende unter 20 Jahre | 5 Wochen |
Arbeitnehmende über 20 Jahre | 4 Wochen |
ab 45. Altersjahr | 5 Wochen |
ab 20. Dienstjahr | 5 Wochen |
Artikel 23Giorni di congedo retribuiti (assenze)
Anlass | Bezahlte Tage |
---|
Eigene Heirat | 3 Tage |
Geburt eines eigenen Kindes | 1 Tag |
Tod des Ehe- oder Lebenspartners, des Vaters, der Mutter oder des Kindes | 3 Tage |
Tod eines Geschwisters oder der Schwiegereltern | 1 Tag |
Eigene militärische Inspektion | 1 Tag |
Umzug | 1 Tag/Jahr |
Artikel 24Giorni festivi retribuiti
Alle Arbeitnehmenden haben Anspruch auf folgende Feiertage:
1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25. Dezember, 26. Dezember.
Fallen Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag, gelten sie als gewährt.
Artikel 22Congedo di formazione
Die Mitglieder des VPOD können im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten einen bezahlten Urlaub, zum Besuch von Bildungskursen die im betrieblichen Interesse liegen, beantragen, sowie an Versammlungen der Gewerkschaft teilnehmen.
Artikel 26Indennità per perdita di guadagno
Malattia / infortunio
Krankheit:
Nach Ablauf der Probezeit haben die Angestellten im Krankheitsfall Anspruch auf 80% des zuletzt ausbezahlten Gehaltes während 730 Tagen pro Krankheitsfall.
Prämien werden je hälftig zwischen Angestellten und ISS aufgeteilt.
Unfall:
Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.
Artikel 38 und 39Congedo maternità / paternità / parentale
Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen ab Geburt
Vaterschaftsurlaub: 1 Tag
Artikel 24 und 27Regolamentazioni in materia di pensionamento / pensionamento anticipato
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenContributi
Fondo paritetico / contributi per le spese di esecuzione / contributi per il perfezionamento
Vollzugskostenbeiträge:
- Unterstellte Arbeitnehmende: CHF 9.--/Monat (Rückerstattung durch VPOD an seine Mitglieder)
Artikel 5Protezione del lavoro / contro la discriminazione
Disposizioni antidiscriminazione
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenParità in generale / parità salariale / conciliazione della vita professionale e familiare / molestie sessuali
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenSicurezza sul lavoro / protezione della salute
Die Angestellten haben Anspruch auf Rücksichtnahme auf ihre Gesundheit. Sie sind verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften gewissenhaft zu befolgen, die zur Verhütung von Unfällen und Krankheiten stehenden Geräte und Einrichtungen zu benützen und Anstrengungen zur Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung zu unterstützen.
Wenn im GAV nichts anderes vereinbart, gilt Artikel 356 OR.
Artikel 11Apprendisti / dipendenti fino a 20 anni d'età
Unterstellung GAV:
Die Lernenden sind dem GAV unterstellt.
Ferien:
- Arbe¡tnehmende unter 20 Jahre: 5 Wochen
- Jugendurlaub (unter 30 Jahre, für freiwillige Jugendarbeit, ohne Lohnanspruch): 5 zusätzliche Bildungstage
Artikel 1 und 23; OR 329a+eDisdetta
Termine di preavviso
Dauer der Anstellung | Kündigungsfrist |
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Während der Probezeit (3 Monate) | 7 Tage |
Im 1. Anstellungsjahr | 1 Monat |
Im 2. bis 9. Anstellungsjahr | 2 Monate |
Ab 10. Anstellungsjahr | 3 Monate |
Artikel 15 und 16Protezione contro il licenziamento
Nach Ablauf der Probezeit kann die ISS das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:
- während Angestellte schweizerischen, obligatorischen Militärdienst, Zivilschutzdienst, militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienst leisten und, sofern die Dienstleistung länger als
12 Tage dauert, während vier Wochen vorher und nachher;
- während Angestellte ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert sind, und zwar im ersten Anstellungsjahr während 30 Tagen,
ab zweitem bis und mit fünftem Anstellungsjahr während 90 Tagen und ab sechstem Anstellungsjahr während 180 Tagen;
- während der Schwangerschaft, des Mutterschaftsurlaubes sowie während eines anschliessenden unbezahlten Urlaubes;
- während Angestellte mit Zustimmung der Arbeitgeberin an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnehmen.
Artikel 17Partenariato sociale
Parti contraenti
Rappresentanza dei lavoratori
VPOD LuftverkehrRappresentanza dei datori di lavoro
ISS Facility Services AG, Zürich-Flughafen
Vebego Airport AG, DietikonPartecipazione
Congedo per partecipare alle attività sindacali
Zur Ausübung eines öffentlichen Amtes kann ein angemessener bezahlter Urlaub bewilligt werden.
Artikel 25Disposizioni in materia di partecipazione (commissioni aziendali, commissioni giovanili ecc.)
Die Personalkommission wird im Rahmen der bestehenden Betriebskommission der ISS Schweiz AG geregelt.
Artikel 6Disposizioni di protezione per i delegati sindacali e i membri delle commissioni aziendali/del personale
Keine über das gesetzliche Minimum hinausgehenden BestimmungenMisure sociali / piani sociali / licenziamenti di massa / mantenimento dei posti di lavoro
Arbeitscheinschränkung und Versetzung aus wirtschaftlichen Gründen:
- Arbeitseinschränkungen grösseren Ausmasses wie Kündigung und Kurzarbeit infolge Arbeitsmangel oder anderer, nicht in der Person des Angestellten liegender Gründe: vorausgehend mit Arbeitnehmendenvertretung zu besprechen.
- soziale Härtefälle sind möglichst zu vermeiden
- aus zwingenden betrieblichen Gründen und Gründen der Rationalisierung können Arbeitnehmende zu anderen als den vertraglich vereinbarten Aufgaben herangezogen werden.
Artikel 19Disciplina sui conflitti
Procedura di conciliazione
Meinungsverschiedenheiten über Vertragsauslegung zwischen Vertragsparteien: Einigungsamt des Kantons Zürich
Differenzen zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden: örtliches Arbeitsgericht
Artikel 7Obbligo della pace
Wahrung des Arbeitsfriedens; jegliche Kampfmassnahmen sind untersagt; Verletzung der Friedenspflicht: Konventionalstrafe von CHF 100'000.--
Artikel 3