Dati di base
Tipo di CCL
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden MindestlöhnenRamo professionale
Gebäude-Reinigung/FacilitiesResponsabile del CCL
Staatsrat des Kantons WallisCampi di applicazione
Informazioni sintetiche sul campo d'applicazione
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)Campo d'applicazione geografico con carattere obbligatorio generale
Gilt im Kanton WallisCampo d'applicazione aziendale con carattere obbligatorio generale
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Gewerbe der industriellen Wartung und Reinigung gilt im Sinne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags jede Person, die eine Tätigkeit ausübt, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu wahren, zu regeln, zu garantieren oder deren Funktionieren wiederherzustellen, und die von einem Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der industriellen Entsorgung der Abfälle oder der Sanierung beschäftigt wird.
Artikel 1Campo d'applicazione personale con carattere obbligatorio generale
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Gewerbe der industriellen Wartung und Reinigung gilt im Sinne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags jede Person, die eine Tätigkeit ausübt, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu wahren, zu regeln, zu garantieren oder deren Funktionieren wiederherzustellen, und die von einem Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der industriellen Entsorgung der Abfälle oder der Sanierung beschäftigt wird.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag oder einem betrieblichen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, sowie die Personen, die einem Gesamtarbeitsvertrag im Gebäudereinigungsgewerbe unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags sofern die Löhne des vorliegenden Normalarbeitsvertrags eingehalten werden.
Artikel 1